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An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?

Zwei Wege stehen Ihnen dazu offen. Der erste Weg ist der Kontakt zu Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer in der Kirchengemeinde. Hier können Sie ein Gespräch vereinbaren und sich über das weitere Vorgehen informieren. Dies gilt übrigens auch, wenn Sie noch nie Mitglied einer christlichen Kirche waren.

 

Vielleicht gibt es für Sie aber Gründe, einen anderen Gesprächspartner für Ihren Wiedereintritt in die Kirche zu suchen. Darum gibt es einen zweiten Weg: Sie haben die Möglichkeit, mit der Kircheneintrittsstellen in Kassel Kontakt aufzunehmen.

 

Kircheneintrittsstelle in der Martinskirche

Pfarrer Dr. Willi Temme

Martinsplatz 5a, 34117 Kassel

Telefon: (0561) 770267,

E-Mail: st.martin@ekkw.de

 

 

Werde ich noch einmal getauft?

Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft.

 

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?

Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen.

 

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?

Vorgesehen sind in der Regel lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst.

 

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?

Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden.

 

Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?

Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.